Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91 (I)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4341
OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91 (I) (https://dejure.org/1991,4341)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.1991 - 3 Ws 93/91 (I) (https://dejure.org/1991,4341)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 1991 - 3 Ws 93/91 (I) (https://dejure.org/1991,4341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 211 StGB; § 305 StPO; § 222b StPO
    Vorwurf der Tötung von Auschwitz-Häftlingen; Geltendmachung des Besetzungseinwandes; Vorbereitung der erneuten Hauptverhandlung in richtiger Besetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf der Tötung von Auschwitz-Häftlingen; Geltendmachung des Besetzungseinwandes; Vorbereitung der erneuten Hauptverhandlung in richtiger Besetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2848
  • NStZ 1991, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 139/89

    Recht des Konkursverwalters zur Geltendmachung der den Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91
    Zweitens war die Auslosung vom 27.11.1980 in dem weiteren Punkt fehlerhaft, als nicht alle gewählten Schöffen, die in der Liste der Hauptschöffen (für das Schwurgericht) zusammengestellt waren, von der Auslosung auf Sitzungstage erfaßt wurden, sondern statt der gewählten 60 Personen nur 24. Es ist nicht Aufgabe der Auslosung nach §§ 77, 45 GVG , aus der Liste der gewählten Schöffen eine Auswahl zu treffen, sondern allein, diese Personen auf die vorgesehenen ordentlichen Sitzungstage der jeweiligen Spruchkörper zu verteilen (vgl. Entscheidung des hiesigen 3. Strafsenats Nds.Rpfl. 1991, 31).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91
    Der Senat ist zwar im Gegensatz zu der vorerwähnten Entscheidung des KG (MDR 1980, 688; ebenso Rieß JR 1981, 93; Vogt/Kurth NJW 1985, 105 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84] ) der Auffassung, daß die Befugnis des Gerichts, eine Hauptverhandlung wegen seiner eigenen fehlerhaften Besetzung zu beenden, im Falle des gesetzlichen Ausschlusses der Besetzungsrüge durch die Verfahrensbeteiligten ebenfalls endet (vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl. § 222 b Rdz. 38; Wagner JR 1980, 54; Boergen MDR 1980, 619 [KG Berlin 09.01.1980 - 2 Ws 347/79] ).
  • BGH, 29.10.1985 - 5 StR 592/85

    Verfahren bei der Auslosung von Schöffen - Zulässikeit der gesonderten Auslosung

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91
    Die herangezogenen Schöffen waren schon aus diesem Grunde nicht die gesetzlichen Richter (vgl. BGH NJW 1986, 1356; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 77 GVG Rdz. 2; LR-Schäfer, StPO, 24. Aufl. § 77 GVG vor Rdz. 1; KK-StPO-Mayer, 2. Aufl., § 77 GVG Rdz. 1; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, § 77 Rdz. 1).
  • KG, 09.01.1980 - 2 Ws 347/79
    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91
    Der Senat ist zwar im Gegensatz zu der vorerwähnten Entscheidung des KG (MDR 1980, 688; ebenso Rieß JR 1981, 93; Vogt/Kurth NJW 1985, 105 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84] ) der Auffassung, daß die Befugnis des Gerichts, eine Hauptverhandlung wegen seiner eigenen fehlerhaften Besetzung zu beenden, im Falle des gesetzlichen Ausschlusses der Besetzungsrüge durch die Verfahrensbeteiligten ebenfalls endet (vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl. § 222 b Rdz. 38; Wagner JR 1980, 54; Boergen MDR 1980, 619 [KG Berlin 09.01.1980 - 2 Ws 347/79] ).
  • OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 50/14

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlerhafter Besetzung nach Präklusion der

    So hat das Kammergericht mit Beschluss vom 9. Januar 1980 - 2 WS 347/79 - (MDR 1980, S. 688) ausdrücklich entschieden, das erkennende Gericht sei nach Zurückweisung eines Besetzungseinwandes an diese Entscheidung nicht gebunden, wenn es später zu der Auffassung komme, dass es doch vorschriftswidrig besetzt sei, mit der Folge, dass die Hauptverhandlung auszusetzen sei, wenn der Besetzungsfehler nicht während einer kurzfristigen Unterbrechung der Hauptverhandlung behoben werden könne, während andererseits das OLG Celle (Beschluss vom 2. April 1991 -3 Ws 93/91 - zitiert nach juris, dort Rn. 5) dieser Auffassung ausdrücklich entgegengetreten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht